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Für Schulleiterinnen und Schulleiter

Überblick


u Aktuelles

 Weitere Informationen finden Sie uhier...


u Qualifizierungskonzept

Schulleiterinnen und Schulleiter werden vor Amtsübernahme ausgebildet

Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2008/2009 haben die Bezirksregierungen mit der Durchführung der "Qualifikationserweiterung für Lehrerinnen und Lehrer, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben" begonnen. Nordrhein-Westfalen bildet damit als erstes Bundesland künftige Schulleiterinnen und Schulleiter vor Amtsübernahme aus.u mehr


u Schulleitungsqualifizierung (SLQ)


Beispielmaterialien

Materialbeispiele aus dem überarbeiteten SLQ-Handbuch 3.0 finden sind uhier...


u Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)

Neue Termine

Die aktuellen Termine für die nächsten  Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie  uhier...



Musterübungen

Beispielhafte Musterübungen des Eignungsfeststellungsverfahrens finden Sie uhier...


FAQ-Liste

Eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und deren Antwortenn zum Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie uhier...
 


Informationen zum Beurteilungsverfahren für künftige Schulleiterinnen und Schulleiter

Seit Januar 2009 werden landesweit Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) für künftige Schulleiterinnen und Schulleiter durchgeführt. Diese sind Bestandteil der dienstlichen Beurteilung und damit Voraussetzung für die Übernahme eines Amtes als Schulleiterin oder als Schulleiter. Das Verfahren wurde von Schulmanagement NRW im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung entwickelt. umehr


u Dienstvorgesetzte

Aktualisierte Fassung der Online-Arbeitshilfe

Die Ablaufpläne und Musterformulare der Online-Arbeitshilfe für Schulleiterinnen und Schulleiter, die Aufgaben von Dienstvorgesetzten an öffentlichen Schulen wahrnehmen, stehen nun in überarbeiteter und ergänzter Fassungg zur Verfügung. Besondere Berücksichtigung haben in dieser Überarbeitung personalvertretungsrechtliche Aspekte sowie die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen gefunden. umehr
  


Aufgaben auf Schulleiterinnen und Schulleiter übertragen

Seit 1. August 2008 können Schulleiterinnen und Schulleitern des Landes Nordrhein-Westfalen -im Rahmen der Möglichkeiten des 3. Schulrechtsänderungsgesetzes - Aufgaben von Dienstvorgesetzten wahrzunehmen. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind durch die uVerordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums festgelegt. Zur Wahrnehmung der Aufgaben steht eine Online-Arbeitshilfe zur Verfügung, welche die reibungslose Geschäftsabwicklung zwischen Schulaufsicht und Schule regelt. umehr