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Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)

Seit dem 1.8.2009 werden die Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter an Berufskollegs, Gesamtschulen, Gymnasien, Hauptschulen, Realschulen, Weiterbildungskollegs und Förderschulen für Bewerberinnen und Bewerber ausgeschrieben, die das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) erfolgreich absolviert haben. Das Verfahren wurde bis zum 31.12.2010 evaluiert und erprobt. Über die Einbeziehung der Grundschulen wird im Anschluss an die Erprobung entschieden (siehe uRunderlass). 

Das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) überprüft die Eignung als Schulleiterin oder Schulleiter in Bezug auf die Leitungskompetenzen Kommunikation, Rollenklarheit, Innovation und Management.
An zwei aufeinander folgenden Tagen absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vier unterschiedliche Übungen der Übungsformen Beratungsgespräch, Beurteilungsgespräch, Fallstudie, Gruppendiskussion, Interview, Konfliktgespräch, Postkorb und Präsentation.
Musterübungen finden Sie uhier.

In jeder einzelnen Übung wird das Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch zwei von sieben Beobachterinnen und Beobachtern bezogen auf zwei der Leitungskompetenzen kriteriengeleitet bewertet. Die geschulten Beobachterinnen und Beobachter sind Schulaufsichtsbeamtinnen oder -beamte, selbst Schulleiterin oder Schulleiter oder Vertreter der Schulträgerseite. Es wird sichergestellt, dass die Beobachterinnen und Beobachter weder aktuell Dienstvorgesetzte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind, noch dass Verwandtschaftsverhältnisse zwischen ihnen und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestehen.

Zum Eignungsfeststellungsverfahren werden Lehrkräfte zugelassen, die an der staatlichen Schulleitungsqualifizierung (SLQ NRW) oder einer gleichwertigen staatlichen Fortbildung für stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter teilgenommen haben. Einzelheiten und Übergangsregelungen können dem uRunderlass entnommen werden.

Die Anmeldung zum Eignungsfeststellungsverfahren nimmt die für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer zuständige, personalaktenführende Stelle der Bezirksregierung entgegen. Sie nimmt nach Prüfung die Zulassung vor. Die Anmeldung zum EFV muss bis 10 Wochen vor den jeweiligen Terminen erfolgen!


u Wissenschaftliche Evaluation

Die Freie Universität Berlin hat Ziel, Zweck und Nutzen des Eignungsfestellungsverfahrens evaluiert. Eine Kurzzusammenfassung der wissenschaftlichen Evaluation finden Sie hier:

 

 

 

 

uDownload EFV-Broschüre

(pdf-Datei, 612KB)


u Weiterführende Links