Für Schulleiterinnen und Schulleiter
Eignungsfeststellung

Wer in NRW Schulleiterin oder Schulleiter werden will muss das Eignungsfeststellungsverfahren EFV erfolgreich absolvieren.
Seit dem 1.8.2009 werden die Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter an Berufskollegs, Gesamtschulen, Gymnasien, Hauptschulen, Realschulen, Weiterbildungskollegs und Förderschulen nur für Bewerberinnen und Bewerber ausgeschrieben, die das Eignungsfeststellungsverfahren EFV bestanden haben.
An zwei aufeinander folgenden Tagen absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vier unterschiedliche Übungen
In jeder einzelnen Übung wird das Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch zwei von sieben Beobachterinnen und Beobachtern bezogen auf zwei der Leitungskompetenzen
anhand von Kriterien bewertet.
Die Beobachterinnen und Beobachter stammen aus der Schulaufsicht, sind Vertreter der Schulträgerseite oder selbst Schulleiterin und speziell für diese Aufgabe geschult worden. Es wird sichergestellt, dass die Beobachterinnen und Beobachter weder aktuell Dienstvorgesetzte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind, noch dass Verwandtschaftsverhältnisse zwischen ihnen und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestehen.